Storjohann Rechtsanwälte, Ihre Experten bei Rechtsangelegenheiten!

Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?

Strafrecht

Strafrecht2022-12-31T18:56:44+00:00
24h SERVICE – Strafverteidiger – NOTDIENST KIEL

Sie haben eine Vorladung erhalten?

Egal welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, ob Mord, Wirtschaftskriminalität, Körperverletzung, Betrug oder Drogendelikte, informieren Sie sich in jedem Falle bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass gerade im Strafrecht jeder Schritt falsch sein und Ihnen teuer zu stehen kommen kann. Nur ein erfahrener Strafverteidiger ist daher in der Lage, Sie kompetent, zielorientiert und schließlich erfolgreich zu vertreten.

Ihre Rechte

  • Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Machen Sie keine Aussagen, führen Sie aber auch keine harmlosen Gespräche mit Polizisten. Diese könnten später als Zeugen vernommen werden.
  • Nehmen Sie sofort telefonischen Kontakt zu Ihrem Anwalt auf (Rechtsanwalt für Strafrecht Philip Storjohann 0177 216 94 42. Bestehen Sie insbesondere bei Festnahme und Verhaftung auf einen Anruf bei Ihrem Anwalt. Das ist Ihr gutes Recht.
  • Gehen Sie niemals zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei, ohne zuvor mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben.
  • Rufen Sie sofort bei Ihrem Anwalt an, wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll. Alle beschlagnahmten Sachen müssen im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt sein. Lassen Sie sich ein Exemplar des Durchsuchungsbeschlusses und des
    Durchsuchungsprotokolls aushändigen. Unterschreiben Sie nichts und widersprechen
    Sie einer etwaigen Beschlagnahme. Leisten Sie auf gar keinen Fall Widerstand!
  • Telefone können abgehört, E-Mails, Whatsapp und SMS gelesen werden. Sprechen Sie mit Dritten nicht über die Sache. Diese könnten als Zeugen vernommen werden. Nur nahe Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  • Wenn Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sehen oder ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird, sind wir für Sie da.

Im Strafrecht übernehme ich Ihre Strafverteidigung von Anfang an:

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren (eine Anklage ist erhoben)
  • Hauptverfahren (die Anklage ist vom Gericht zugelassen)
  • Rechtsmittelinstanz (ein Urteil ist ergangen, aber noch nicht rechtskräftig
  • Wiederaufnahme

Ich berate und vertrete Sie als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht (RA Storjohann) diskret und vorurteilsfrei in folgenden Bereichen:

  • Compliance (Beratung von Unternehmen zur Vermeidung von Straftaten)
  • Allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Raub u.s.w.)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Rechtsmittelverfahren
  • Opfervertretung / Nebenklage
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht

Soweit Rechtsfragen zu beurteilen sind, die außerhalb der gegenwärtig aufgezählten Beratungsschwerpunkte liegen, nehme ich auch diese Anfrage gerne an. Ich bin mir sicher, Ihnen auch dabei weiterhelfen zu können.